Diese fühlten sich aber durch die von den Fässern ausgehenden Gerüche belästigt. Diese seien derart massiv gewesen, dass sie die Tiefgarage nicht mehr benutzen konnten. Es stellt sich also die Frage, ob der Tatbestand der Nötigung durch eine Art von "Geruchsblockade" erfüllt wurde. 4.4 Wie bereits zuvor erwähnt, war das Gesuch der Ehegatten G. um sofortige Entfernung der Fässer vom Bezirksgericht Arlesheim gutgeheissen worden.