In BGE 129 IV 6 ff. hatten Aktivisten an mehreren Tagen die Zufahrten beziehungsweise die Werksgeleise zu verschiedenen Kernkraftwerken blockiert, um gegen den Transport von nuklearen Brennelementen zum Zwecke der Wiederaufbereitung zu protestieren. In einem neueren Entscheid aus Jahr 2008 (BGE 134 IV 216 ff.) ging es schliesslich um eine von der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) anlässlich des nationalen Streiktags der Bauarbeiter organisierte Schlussdemonstration, bei welcher die Autobahn A1 im Bereich des Bareggtunnels beidseitig von 14.50 bis 16.10 Uhr mit zirka 30 Bussen und zahlreichen weiteren Motorfahrzeugen blockiert worden war.