In BGE 119 IV 301 ff. ging es um drei Personen, die an einem Bahnübergang ein Transparent gegen den Golfkrieg aufgestellt und zur Unterstützung der Aktion die geschlossenen Bahnschranken manipuliert hatten, so dass diese bis zum Einschreiten der Polizei nicht geöffnet werden konnten. Dadurch war der Strassenverkehr während zehn Minuten aufgehalten worden. Das Urteil 6S.671/1998 vom 11. Dezember 1998 betraf den Fall von Aktivisten, die aus Protest gegen die Planung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle während etwa anderthalb Stunden, bis zum Eintreffen der Polizei, den Haupteingang zum Verwaltungsgebäude einer Kraftwerkgesellschaft blockiert hatten. In BGE 129 IV 6 ff.