Dies kann z.B. bei der Erschwerung oder gar Behinderung der Bewegungsfreiheit durch eine Blockade der Fall sein. 4.2 Das Bundesgericht musste sich schon verschiedentlich mit Blockadeaktionen befassen und diese unter dem Gesichtspunkt der Nötigung beurteilen. Das erste hier zu erwähnende Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1982 (BGE 108 IV 165 ff.) betraf den Fall, bei dem 24 Demonstranten vor dem Zugang zu einer militärischen Ausstellung einen sogenannten "Menschenteppich" gebildet hatten. Dadurch war während ca. 15 Minuten die Wegfahrt eines Motorfahrzeugs verhindert worden. In BGE 119 IV 301 ff.