Der Appellant sei von den Ehegatten G. mehrmals schriftlich aufgefordert worden, sie über den Inhalt der Fässer aufzuklären und diese zu entfernen. Erst nachdem das Bezirksgericht Arlesheim auf Gesuch des Ehepaars G. superprovisorisch die Entfernung der Fässer angeordnet hatte, seien diese schlussendlich am 1. November 2005 beseitigt worden. 3.2 Der Appellant räumte vor Strafgericht ein, dass auf sein Geheiss insgesamt 6 - und nicht wie behauptet 7 - Fässer auf die Parkplätze der S. AG abgestellt worden seien. Er habe damit verhindern wollen, dass diese Parkplätze weiterhin durch unbefugte Personen, insbesondere durch die Ehegatten G., benutzt würden.