Zum Beweis dieser Darstellung reichte der Appellant einen Auszug aus seiner Agenda und zwar über seine auf den 5. Oktober 2005 vereinbarten Termine ein. Daraus geht hervor, dass um 8.00 Uhr des besagten Tages eine Besprechung mit Dr. W. vorgesehen war (act. 741). Im Weiteren legte der Appellant ein E-Mail vom 1. November 2005 ins Recht. Aus diesem Mail ergibt sich, dass die Ehegatten H. eine Sitzung mit dem Appellanten und dem Anwalt R.Z. verlangten. Gemäss Auflistung der Ehegatten H. sollte an dieser Sitzung unter anderen Folgendes besprochen werden: