Auch bei längerem Wohlverhalten und Ausbleiben weiterer ähnlicher Straftaten seit der Anlasstat kann keineswegs darauf geschlossen werden, dass keine Rückfallgefahr besteht. So darf gerade bei Sexualstraftätern aufgrund unauffälligen, vorbildlichen Verhaltens im Vollzug allein keinesfalls auf einen Rückgang des Risikos für Sexualdelikte geschlossen werden (Volker Dittmann, Was kann die Kriminalprognose heute leisten?, in: S. Bauhofer/P.-H. Bolle/V. Dittmann (Hrsg.), Gemeingefährliche Straftäter, Chur/Zürich 2000, S. 68 ff.).