Sie übersieht, dass es sich bei der Risikoprognose um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über zukünftiges menschliches Verhalten handelt, die zwangsläufig mit einer Prognoseunsicherheit verbunden ist. Das Verhalten seit der Anlasstat ist dabei bei der kriterienorientierten strukturierten Risikokalkulation nur ein Kriterium unter vielen. Auch bei längerem Wohlverhalten und Ausbleiben weiterer ähnlicher Straftaten seit der Anlasstat kann keineswegs darauf geschlossen werden, dass keine Rückfallgefahr besteht.