Der Sachverständige führt denn heute auch aus, dass empirische Studien das abstrakte Risiko der Verübung von Gewaltdelikten bei Schizophreniekranken als um das sechsfache erhöht angäben. Bei einer zusätzlichen Drogenproblematik erhöhe sich das Risiko einer Gewalttat im Vergleich zu gesunden Straftätern um den Faktor neun. Beim Appellanten sei das konkrete Rückfallrisiko nicht vorhersagbar, ausser dass die momentane Behandlung nütze und das Risiko für Gewalt- und Sexualdelikte heute tiefer liege als zuvor.