O., § 8 N 19). Sexualstraftäter gelten allgemein als eine stark rückfallgefährdete Gruppe von Straftätern, insbesondere in Verbindung mit Persönlichkeits- und psychotischer Störung sowie Alkohol- und Substanzmissbrauch (Wolfgang Marx et al., Instrumentalisierte Erfassung tatortanalytischer Merkmale bei Patienten des Massregelvollzugs - ein Pilotprojekt, in: N. Saimeh (Hrsg.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Massregelvollzug als soziale Verpflichtung, Bonn 2006, S. 229). Der Sachverständige führt denn heute auch aus, dass empirische Studien das abstrakte Risiko der Verübung von Gewaltdelikten bei Schizophreniekranken als um das sechsfache erhöht angäben.