Dazu ist zu bemerken, dass Zusicherungen und Absichtserklärungen des Appellanten generell mit Vorsicht zu interpretieren sind, wie die Erfahrung der letzten Jahre zeigt. ( … ) Ohne die nur im Rahmen einer stationären Massnahme gewährleistete Struktur und Überwachung des Tagesablaufs besteht die ernstliche Gefahr, dass der Appellant die Neuroleptika nur noch unregelmässig einnimmt. Der ungenügende neuroleptische Schutz würde höchstwahrscheinlich zu einer erneuten psychotischen Krise führen (vgl. Bericht von Dr. med. C. vom 7. November 2008).