Trechsel/Pauen Borer, a.a.O., Art. 56 N 7). Um einem aus grundrechtlicher Sicht verpönten Paternalismus zu begegnen, ist dabei vom individuellen Straftäter auszugehen. Zunächst ist soweit möglich und sinnvoll seine persönliche Einschätzung der Situation zu respektieren. Zu fragen ist aber auch nach den in seiner Person liegenden Defiziten oder Behinderungen, deren Beseitigung er um seiner selbst willen wünscht oder wünschen müsste. Seinem wohlverstandenen Interesse entsprechen deshalb nur solche Massnahmen, die darauf abzielen, dem Betroffenen zu einem grösseren Mass an Selbstbestimmung zu verhelfen (Stratenwerth, a.a.O. § 8 N 29).