Weiter erhält der Appellant dort nach medizinischer Indikation einen individuell zugeschnittenen Rahmen, der von ganz geschlossen und kontrolliert bis offen bei Integration von Arbeitsmöglichkeiten variiert. Im Laufe des kantonsgerichtlichen Verfahrens sind bereits stufenweise Vollzugslockerungen bewilligt worden, die es dem Appellanten erlauben, einer geregelten Arbeit in einer geschützten Werkstatt nachzugehen und in seiner Abteilung im Rahmen einer betreuten Wohngruppe zu leben. Sollte sich der Krankheitszustand weiter stabilisieren, so sind noch weitergehende Lockerungen möglich.