Dieses Argument geht aus mehreren Gründen fehl. Eignung darf zunächst nicht mit Spezialisierung gleichgesetzt werden. Eine Institution kann für die Behandlung einer Krankheit auch dann geeignet sein, wenn sie sich nicht auf die Pflege des spezifischen Krankheitsbilds spezialisiert hat. Entscheidend ist vielmehr einzig, dass sie Gewähr für eine dem Behandlungsbedürfnis gerecht werdende, fachgemässe Therapie und Betreuung bietet.