Wäre er tatsächlich zahlungsfähig gewesen, hätte er mit diesem Verhalten folglich eindeutig seinen Zahlungsunwillen demonstriert. KGE ZS vom 20. Oktober 2009 i.S. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen L.R. (100 09 80 [A 10]/GRB) Gegen dieses Urteil hat der Appellat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht (Entscheid derzeit noch ausstehend).