Da dem Appellaten mit einer professionellen, betrügerischen Inszenierung die Tatsache suggeriert worden sei, er könne unmittelbar über einen Millionenbetrag - resultierend aus der Mobutu Schenkung - zu seinen Gunsten verfügen, sei der Appellat davon ausgegangen, zahlungsfähig zu sein. Der Appellat habe über das fingierte Konto Transaktionen durchgeführt, welche zunächst zu funktionieren schienen, sich im Nachhinein jeweils aber als fehlgeschlagen herausstellten.