Noch viel weniger vermag zu überzeugen, dass die in jedem Fall vorgegebene Dringlichkeit des Kaufes bzw. der Anzahlung an den einzelnen Tagen der Darlehensaufnahmen vorlag. Gemäss den Ausführungen des Appellaten wurde diese Dringlichkeit in jedem einzelnen Fall und in aller Regel noch am selben Tag wieder relativiert. Diese Darstellung der Ereignisse erscheint schlicht und einfach unrealistisch und es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass der Kauf bzw. die Bezahlung eines Flügels zu verschiedenen Zeitpunkten immer wieder sofort erfolgen sollte und sich diese dringende Zahlung jedes Mal im Nachhinein als doch nicht notwendig erweist.