Das einzige von ihm in diesem Zusammenhang eingereichte Dokument datiert vom 31. Mai 2004. In diesem Schreiben des Verkäufers wird der Appellat aufgefordert, das Instrument unverzüglich in Frankreich abzuholen und sich deswegen sofort mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Der Appellat konnte keine weitere, nach Erhalt dieses Schreibens erfolgte Kommunikation mit dem Verkäufer nachweisen. Da der Verkäufer Ende Mai 2004 den Flügel unverzüglich bezahlt und abgeholt wissen wollte, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit, den Hammerflügel zu kaufen, zu einem späteren Zeitpunkt noch bestand.