Zudem äusserte er, den Flügel für sein Orchester zu brauchen. K.G. sagte aus, sie habe gerne ein musikalisches Projekt unterstützen wollen. Auch gegenüber M.S. behauptete der Appellat, das Geld für den Kauf eines Hammerflügels zu benötigen. Diese sagte dazu aus, sie sei immer von einer Verwendung des geliehenen Geldes für den Flügel ausgegangen. Ebenso weckte der Appellat bei B.G. den Glauben, er werde das von ihr geborgte Geld für den Kauf eines Hammerflügels verwenden. Sie glaubte ihm und wollte der Verwirklichung dieses Ziels nicht im Wege stehen.