Im vorliegenden Fall sagte D. W. aus, sie habe dem Appellaten das Geld gegeben, weil es dem Kauf eines Hammerflügels dienen sollte, und sie habe dies dem Appellaten auch mitgeteilt. Deutlich äusserte sich auch B.L., welche aussagte, sich durch das Ausleihen von Geld für einen Hammerflügel und dessen Transport als Kleinsponsorin für Musik gefühlt zu haben und weiter meinte, sie hätte dem Appellaten das Geld nicht gegeben, wenn sie gewusst hätte, dass dieser es für seine persönlichen Bedürfnisse ausborge.