Dementsprechend richtet sich die Kritik der Appellantin auch nicht gegen diesen Teil der rechtlichen Würdigung der zu beurteilenden Sachverhalte. Trotzdem überprüft das Kantonsgericht die Erfüllung des objektiven Teils des Straftatbestandes, da in der Schweiz der sogenannte Schuldverhaft und somit die persönliche Haftung für Schulden abgeschafft wurde. Somit ist die strafrechtliche Verfolgung eines die Darlehensrückzahlung schuldig gebliebenen Kreditnehmers grundsätzlich nicht unproblematisch. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vergabe eines Darlehens im Grunde genommen immer ein Risikogeschäft ist und bleibt.