Da jedoch Dr. W. bereits in einem früheren Bericht vom 18. September 2003 mit Bezug auf das Alport-Syndrom feststellte, dass X. (Opfer Nr. 1) seine angeborene Krankheit mit Würde und Tapferkeit trage (act. 1545), kann davon ausgegangen werden, dass die Beeinträchtigung seiner körperlichen Gesundheit durch die Niereninsuffizienz und die Schwerhörigkeit sich nicht oder kaum auf seine psychische Gesundheit auswirkt. Aus dem ärztlichen Bericht geht sodann klar hervor, dass X. (Opfer Nr. 1) noch etliche Jahre nach den Übergriffen auf seine sexuelle Integrität psychisch und physisch darunter litt und insbesondere die enuresis nocturna resp.