Er habe eine sehr belastende Familiengeschichte mit einem gewalttätigen, alkoholabhängigen Vater, der seit langem nicht mehr in der Familie lebe und einer Missbrauchsgeschichte, die fälschlicherweise zuerst dem Vater angehängt worden sei. Die enuresis nocturna habe sich mit der Anklage des Täters schlagartig gebessert (act. 1547). Aus diesem Bericht ergibt sich zunächst, dass die gesundheitlichen Probleme des Anschlussappellanten 2 auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind. Da jedoch Dr. W. bereits in einem früheren Bericht vom 18. September 2003 mit Bezug auf das Alport-Syndrom feststellte, dass X. (Opfer Nr. 1) seine angeborene Krankheit mit Würde und Tapferkeit trage (act.