Strafrecht Genugtuung im Strafverfahren Sachverhalt A.Mit Urteil vom 12. Februar 2009 sprach das Strafgericht S.B. der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfach versuchten sexuellen Nötigung sowie der Pornographie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ( … ) (Ziffer 1). ( … ) Die Schadenersatzforderung des Opfers X. (Nr. 1) wurde dem Grundsatz nach gutgeheissen und im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen (Ziffer 4 Abs. 1). Das Strafgericht verpflichtete S.B. sodann dem Opfer X. (Nr. 1) eine Genugtuung im Umfang von CHF 10'000.-- zuzüglich 5% Zins seit dem 31. Dezember 1998 zu bezahlen.