kriminaltechnischem Bericht der Polizei Basel-Landschaft vom 10. März 2009 war der beim Appellanten bei seiner Verhaftung aufgefundene Handbohrer noch ungebraucht und als Eigenfabrikat von einem Mehrfachschraubendreher zu einem Bohrwerkzeug abgeändert worden (act. 99 ff.). Der Appellant sagte aus, er habe dieses Werkzeug nicht hergestellt (act. 57 und 349). Er wisse auch nicht, wer es hergestellt habe, er selbst habe nur den Schnittschutz angebracht, um sich während des Transportes nicht zu verletzen (act. 219 und 349).