221 und 347). Den zu überbringenden Handbohrer habe er dabei um den Hals gehängt, um ihn nicht zu verlieren, wenn er zu einem Sprint hätte ansetzen müssen (vgl. Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung vom 4. August 2009, S. 2). Als sich ein Personenwagen genähert habe, sei er im Gedanken, es könne sich um die Polizei handeln, instinktiv über einen kleinen Zaun geklettert und habe sich in einem Busch versteckt (act. 57, 221 ff. und 347). In diesem Personenwagen seien aber nach Hause kommende Anwohner gewesen, worauf er von einem dieser Anwohner im Gebüsch entdeckt worden und letztlich erfolglos geflüchtet sei (act. 57, 223 und 347 ff.).