Auf dem Sitzplatz der Liegenschaft A-Strasse 21 konnte X. Y. den Appellanten schliesslich zurückhalten. Am 21. Februar 2009, um 20:57 Uhr wurde der Polizei Basel-Landschaft gemeldet, dass ein Einbrecher an der A-Strasse in J. festgehalten werde. Am 21. Februar 2009, um 21:10 Uhr wurde alsdann der Appellant von der Polizei Basel-Landschaft festgenommen. Bei seiner Verhaftung trug der Appellant einen Handbohrer auf sich (act. 35 f., 119 ff.). 2.2.1.2 Der Appellant führte aus, er sei vor seinem Aufenthalt in J. in F. bei einer befreundeten Familie gewesen (act. 55 und 211).