Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 30. Juni 2009 (100 09 551) Ausnahme vom Verbot der Abgeltung des Ferienlohns: Voraussetzung ist neben der objektiven Notwendigkeit aufgrund der unregelmässigen Beschäftigung, dass sowohl aus dem Arbeitsvertrag wie auch aus den periodischen Lohnabrechnungen ersichtlich ist, welcher Teil des Arbeitslohnes den Ferienlohnanspruch abgelten soll (Art. Art. 329d Abs. 1 und 2 OR; E. 2). Obligationenrecht Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn Erwägungen 1. ( … )