Aus dem Polizeirapport vom 26. Oktober 2007 (act. 47) ergibt sich, dass der Angeklagte zwar der festen Überzeugung gewesen sei, dass er einen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h habe lenken dürfen, da die Kategorie F nicht gesperrt sei, andererseits aber machte ihn der zuständige Polizeibeamte darauf aufmerksam, dass die Kategorie F für Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, ausgenommen Motorräder, vorgesehen sei, worauf sich der Angeklagte einsichtig gezeigt und den Sachverhalt anerkannt habe.