Nicht korrekt ist schliesslich, dass selbst die Kantonspolizei die Rechtslage nicht gekannt habe, wie dies vom Angeklagten behauptet wird. Aus dem Polizeirapport vom 26. Oktober 2007 (act. 47) ergibt sich, dass der Angeklagte zwar der festen Überzeugung gewesen sei, dass er einen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h habe lenken dürfen, da die Kategorie F nicht gesperrt sei, andererseits aber machte ihn der zuständige Polizeibeamte darauf aufmerksam, dass die Kategorie F für Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, ausgenommen Motorräder, vorgesehen sei, worauf sich der Angeklagte einsichtig gezeigt und den Sachverhalt anerkannt habe.