Strafrecht Rechts- bzw. Verbotsirrtum Sachverhalt Mit Strafbefehl des Statthalteramtes Arlesheim vom 21. April 2008 wurde C. G. des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzuges des Führerausweises schuldig erklärt und, als Zusatzstrafe zum Urteil des Statthalteramtes Arlesheim vom 5. November 2007, zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von fünf Tagessätzen à CHF 80.--, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 300.-- verurteilt, wobei für den Fall des schuldhaften Nichtbezahlens der Busse die Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage festgesetzt wurde. Des Weitern wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 327.-- sowie eine Urteilsgebühr von CHF 250.-- auferlegt.