Zur Sicherheit der Anlagen gehören die Bonität der Schuldner, die langfristige wertmässige Qualität der Sachwertanlagen und eine angemessene Risikoverteilung (Carl Helbing, Personalvorsorge und BVG, 7. Auflage, Bern 2000, S. 497). Art. 23 des Basisreglements für die C. hält fest, dass die Kapitalanlagen nach dem Gesichtspunkt der Sicherheit, der Risikoverteilung, der Rentabilität, der Wertbeständigkeit und der Liquidität zu erfolgen hat (act. 20.04.017).