Zwar werden auch bei einer Personalvorsorgestiftung Vermögensanlagen mit dem Ziel der Vermögensvermehrung getätigt, doch geht es hier ausschliesslich darum, möglichst viele finanzielle Mittel zugunsten der Destinatäre zur Verfügung zu halten, und nicht um eine eigentliche unternehmerische Tätigkeit. Aus diesem Grund muss davon ausgegangen werden, dass das Vermögen einer Personalvorsorgestiftung deren Organen anvertraut ist. Zu Recht geht daher die Literatur nicht davon aus, dass das Vermögen einer Personalvorsorgestiftung nicht deren Organen anvertraut ist. bb) Anvertrautsein der Vermögenswerte der C. Sammelstiftung