Zudem hielt das Bundesgericht im Urteil 118 IV 239, Erw. 2b S. 241 (= Pra 1995 Nr. 51, S. 159) allgemein fest, dass ein Vermögenswert einem Organ einer juristischen Person anvertraut sein könne. eee)In seinem Urteil 6P.183/2006 bzw. 6S.415/2006 vom 19. März 2007 erachtete das Bundesgericht den Tatbestand der Veruntreuung bei X., der Präsident und Geschäftsführer einer Stiftung sowie Präsident des Vorstands einer Gönnervereinigung war, als erfüllt. In dieser Angelegenheit sprach das Strafgericht Basel-Stadt als erste Instanz X. der blossen ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht schuldig.