Ferner verbrauche der neue Kühlschrank sowie der mit moderner Steuerung ausgestattete Heizkessel weniger Energie. Der Appellant führt dazu aus, dass der Ersatz der Holzfenster durch isolierverglaste Kunststofffenster sowie der Einbau eines energiesparenden Kühlschranks keine Wertvermehrung darstelle, sondern lediglich eine Folge des technischen Fortschritts sei und auch die Tatsache, dass die Rollläden nunmehr mit einer Kurbel zu bedienen seien, keine Verbesserung mit sich bringe.