Die im erstinstanzlichen Verfahren befragten Personen bestätigten, dass die Sanierung der Liegenschaft Qualitätsverbesserungen gebracht habe. So erklärte W. W., ein Nachbar des Appellanten, dessen Wohnung etwa im gleichen Ausmass renoviert wurde, als Zeuge anlässlich der bezirksgerichtlichen Verhandlung, dass die Liegenschaft nach der Sanierung sicher besser geworden sei, während die Mieter vor der Sanierung reklamiert hätten. Der als Auskunftsperson befragte Architekt, E. S., der die Bauleitung im Jahr 2001 inne hatte, gab zu Protokoll, dass die Inneneinrichtung nach der Renovation dem neusten Standard entspreche.