269a N 12). Ein weiteres Indiz für eine umfassende Überholung ist auch der Kostenumfang der getätigten Arbeiten, insbesondere wenn die Investitionen - im Verhältnis zu den Mietzinseinkünften - hohe Kosten verursachen (Lachat et al., Das Mietrecht für die Praxis, 8. Auflage, Zürich 2009, S. 380).