Solidarhaftung der gesetzlichen Vertreter für ordentliche Kosten im Jugendstrafverfahren Sachverhalt Mit Urteil des Jugendgerichts vom 5. August 2008 wurde E. des mehrfachen, teilweise versuchten Raubes, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig erklärt und zu einem Freiheitsentzug von zehn Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft und vorsorglichen Unterbringung, verurteilt (Ziffer 1). Die Verfahrenskosten sowie eine Urteilsgebühr von CHF 2'000.-- wurden dem Beurteilten sowie seinem Vater in solidarischer Verbindung auferlegt (Ziffer 5).