Haas, Berichtigung und Erläuterung im Zivilprozess der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn, Diss. Basel, 1998, S. 147 ff.). Die Vorinstanz hat nun betreffend die Erläuterungsfähigkeit von gerichtlichen Vergleichen eine weitere Differenzierung eingeführt. Sie unterscheidet zwischen einem aussergerichtlich ausgehandelten oder unter Einbezug der Parteien redigierten Vergleich und einem vom Gericht vorformulierten Vergleichsvorschlag.