Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 20. Mai 2008 (100 08 55) Erläuterung - Anfechtbarkeit eines Erläuterungsentscheids und Erläuterungsfähigkeit von gerichtlichen Vergleichen Die Anfechtbarkeit des Erläuterungsentscheids ist anhand des inhaltlichen Gegenstands des Erläuterungsbegehrens zu beurteilen; dies unabhängig davon, welches Rechtsmittel gegen den Erstentscheid zulässig war. Das Erläuterungsurteil selbst und nicht der zu erläuternde Entscheid muss die Appellationsvoraussetzungen des § 9 ZPO erfüllen (§ 227 Abs. 2 ZPO).