Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hat der Ehemann gegen den vorinstanzlich festgesetzten Unterhaltsbeitrag appelliert, welchen er der Ehefrau zu leisten habe. Die erstinstanzliche Unterhaltsberechnung sei insofern nicht korrekt, als die Hilflosenentschädigung als Einkommen berücksichtigt worden sei. Erwägungen ( … )