Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 28. Oktober 2008 (100 08 267) Die dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgerichtete Hilflosenentschädigung wird bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrags im Eheschutzverfahren nicht als Einkommen berücksichtigt, da es sich hierbei um eine Art zweckgebundene Schadenersatzleistung handelt (Art. 173 ZGB ; E. 4). Zivilrecht Nichtberücksichtigung der Hilflosenentschädigung bei der Unterhaltsberechnung Sachverhalt Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hat der Ehemann gegen den vorinstanzlich festgesetzten Unterhaltsbeitrag appelliert, welchen er der Ehefrau zu leisten habe.