Der Verwaltungsrat wurde zwar bereits Monate vor der ausserordentlichen Generalversammlung mit Fragen zu Bürgschaften aus den Achtziger Jahren, zu Privatbezügen der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder der Appellatin und ihrer Tochterfirma konfrontiert. Aufgrund dieser allgemeinen vom Sohn der Appellantin in seiner Eigenschaft als Verwaltungsrat aufgeworfenen Themen konnte der Verwaltungsrat der Appellatin jedoch das erst an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 13. März 2007 konkretisierte Informationsbedürfnis der Appellantin nicht erahnen.