Ihre Fragen bezogen sich auf zahlreiche Rechnungen und Sachverhalte, die allesamt nicht das betreffende Geschäftsjahr, sondern mehrheitlich weit zurückliegende Geschäftsjahre betrafen. Aus diesem Grund war dem Verwaltungsrat eine seriöse und unverzügliche Beantwortung der Fragen anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung der Appellatin vom 13. März 2007 nicht möglich und nicht zumutbar.