Die Appellantin stellte dem Verwaltungsrat, U. T., am Vorabend zur ausserordentlichen Generalversammlung der Appellatin vom 13. März 2007 einen neunseitigen Fragenkatalog zu. Den übrigen Verwaltungsratsmitgliedern händigte sie diesen Fragenkatalog erst an der ausserordentlichen Generalversammlung aus. Ihre Fragen bezogen sich auf zahlreiche Rechnungen und Sachverhalte, die allesamt nicht das betreffende Geschäftsjahr, sondern mehrheitlich weit zurückliegende Geschäftsjahre betrafen.