Wenn er aber den Zahlungsauftrag trotz Dringlichkeit erst am letzten Tag der Frist erteile, so müsse er - soweit technisch möglich und zumutbar - dafür sorgen, dass die Gutschrift trotzdem noch vor Fristablauf erfolge. Beim elektronischen Zahlungsverkehr der Post hätten Privatkunden die Möglichkeit eine Express-Zahlungsanweisung zu wählen. Dieser Express-Auftrag werde in den schriftlichen Erläuterungen zum elektronischen Zahlungsverkehr der Post explizit erwähnt und koste CHF 3.00. Hätte der Appellant diese Zusatzdienstleistung gewählt, wäre es technisch möglich gewesen, dass die Buchung noch am letzten Tag der Frist, dem 3. September 2007, ausgeführt worden wäre.