1'200.-- festgelegte Appellationskostenvorschuss ebenfalls innert der 3-tägigen Appellationsfrist, d.h. bis spätestens 10. November 2008 bezahlt wurde. 2.1 Mit Eingabe vom 14. Januar 2009 unterbreitet der Appellant dem Kantonsgericht eine Kopie der Buchungsanzeige der Credit Suisse. Daraus ergibt sich, dass der mit Electronic Banking zur Zahlung in Auftrag gegebene Kostenvorschuss von CHF 1'200.-- am 11. November 2008 (Dienstag) vom Konto des Appellanten abgebucht wurde.