Sodann führt die Appellantin die Verbindlichkeiten gegenüber der R. und S. an, welche nach wie vor nicht getilgt seien. Diese Schulden sind freilich bereits seit geraumer Zeit aktenkundig. Die Appellantin entgegnet denn heute auch, sie habe gegenüber der R. sogar einen Anspruch von rund CHF 200'000.00 aus einem gemeinsamen Projekt. Die Behauptung der Appellantin, sämtliche Mitarbeiter der B. C. AG hätten wegen Lohnausständen gekündigt, ist ebenfalls bestritten. Laut Aussagen des Geschäftsführers der Beklagten sei den Mitarbeitern gekündigt worden bzw. die Arbeitsverhältnisse seien auf entsprechenden Wunsch aufgelöst worden.