Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung auf Antrag eines Gläubigers Sachverhalt Die B. C. H., Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt M. E. aus Z., gelangte mit Schreiben vom 29. September 2008 an das Bezirksgericht A. und beantragte, es sei die Überschuldung der B. C. AG gemäss Art. 725 OR festzustellen und ein Konkursverfahren ohne vorgängige Betreibung über das Vermögen der B. C. AG zu eröffnen. Mit Urteil vom 22. Oktober 2008 wies der Gerichtspräsident von A. das Konkursbegehren ohne vorgängige Betreibung ab.