So verpflichten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die unterstützte Person regelmässig, alle Massnahmen, die der Erreichung und Erhaltung ihrer Selbständigkeit dienen, aktiv zu nutzen und zu unterstützen. Diese Verpflichtung beinhaltet im Allgemeinen insbesondere, dass sich der Bedürftige um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen sowie eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen hat, die notwendigen Auskünfte vollständig und wahrheitsgetreu zu geben sowie Einsicht in die zweckdienlichen Unterlagen zu gewähren hat und mit den Behörden zusammenzuarbeiten und deren Weisungen zu befolgen.